Hinweisgeberstelle
Herzlich willkommen bei der Hinweisgeberstelle der BSW-Anlagenbau GmbH
Beschäftigte in Unternehmen sind oft die ersten, die Missstände bemerken. Durch entsprechende Hinweise können sie dazu beitragen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften aufgedeckt, untersucht, verfolgt und verhindert werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen eine wichtige Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor möglichen Benachteiligungen, die aufgrund ihrer Meldung drohen könnten und sie davon abhalten könnten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Hinweisgeber, die potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Regelungen durch Unternehmen feststellen und melden wollen, vor Repressalien schützen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Aus Gründen der Objektivität und Neutralität ist die KH Service- und Wirtschaftsgesellschaft mit der Annahme und Bewertung der Meldungen beauftragt.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Sie können Informationen über Verstöße an unsere interne Meldestelle melden. Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, innerhalb unseres Unternehmens oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen (z. B. Kunden und Lieferanten), die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.
Erfasst werden Verstöße durch Handlungen und/oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig und/oder missbräuchlich sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fallen. Meldungen über rein privates Fehlverhalten, ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit, sind hingegen nicht geschützt.
Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist in §2 HinSchG geregelt. Er umfasst unter anderem die Meldung von Informationen zu den nachfolgenden Verstößen:
• Verstöße, die strafbewehrt sind,
• Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
• sonstige Rechtsverstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder sowie bestimmte unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft, wie z. B. Verbraucherschutz sowie Datenschutz.
• Verstöße gegen Unternehmensbestimmungen (Compliance)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Meldegründe sind in §2 HinSchG aufgeführt.
Wenn Sie Kenntnis von Sachverhalten erlangen, die im Widerspruch zu den allgemeinen Regeln der BSW-Anlagenbau GmbH stehen oder Gesetzesverstöße darstellen, kontaktieren Sie bitte die interne Meldestelle der BSW-Anlagenbau GmbH wenden.